Die Hypothekenbank führt einen Deckungsstock, in welchem unter separaten Positionen die Forderungen der Hypothekenbank, die Rechte und Mittel, die die Grundlage für die Emission der Covered Bonds darstellen, und die Mittel, die den Überschuss in der Mindesthöhe des gesamten Nominalwertes der Zinsen auf die sich im Verkehr befindlichen Covered Bonds oder öffentlichen Covered Bonds, die innerhalb der nächsten 6 Monate zur Zahlung fällig werden, eingetragen werden.

Die Art und Weise der Führung des Registers der Sicherheiten bestimmen:

  • das Gesetz vom 29. August 1997 über Pfandbriefe und Hypothekenbanken (einheitlicher Text in: Gesetzblatt aus dem Jahre 2015, Pos. 1588)
  • die Empfehlung K der Finanzaufsichtskommission [Komisja Nadzoru Finansowego] von Februar 2016 über die Grundsätze der Führung des Registers der Sicherheiten von Covered Bonds durch die Hypothekenbanken.

Die laufende Aufsicht über den Führung des Registers der Sicherheiten von Covered Bonds wird vom Treuhänder ausgeübt.

Detaillierte Informationen über Deckungsstock der Covered Bonds der PKO Bank Hipoteczny.

 2018-12-21_Deckungsstock

 

 

 

 

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